AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Fortbildungen,
Lehrgänge und sonstige Inhouse-Veranstaltungen

Gültig ab dem 08.08.2023

Anbieter:

BQL Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH
Geniner Straße 167
23560 Lübeck
(Im Folgenden: „Veranstalter“)

Registergericht: Lübeck HRB 5809 HL
Geschäftsführer: Holger Graw, Michael Mühleis
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Andreas Stülcken

Kontakt
Tel.: 0451 30 500 100
E-Mail: info@bql.gmbh

Mit unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen möchten wir für
alle Beteiligten einen reibungslosen und gerechten Ablauf erreichen.

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie sonstigen Inhouse-Veranstaltungen – im Weiteren als „Bildungsleistung“ bezeichnet – die von der BQL Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt, im Kundenauftrag erbracht werden.

(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Vertragsschluss/Anmeldung

(1) Die auf der Website des Veranstalters im Seminarportal www.bql.gmbh/Kursportal veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege). Bei Bildungsangeboten, für die Teilnahmevoraussetzungen gelten, sobald nach Prüfung der Eignung die Aufnahme in den Kurs schriftlich bestätigt wurde.

(3) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.

(4) Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen, kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird der Veranstalter den Vertragspartner hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

  1. Kindertagespflegepersonen

(1) Für alle beim Lübecker Verbund Kindertagespflege registrierten Tagespflegepersonen ist die Teilnahme an Fortbildungen in der von der Hansestadt Lübeck vorgegebenen Anzahl an  Unterrichtseinheiten (UE) pro Kalenderjahr kostenlos. Hierüber erhalten Sie einen Gutschein, der bei der Onlineanmeldung oder der schriftlichen Anmeldung eingelöst werden kann. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Nachweis von der entsprechenden Anzahl an UE pro Kalenderjahr ist Voraussetzung für die weitere Führung der Pflegeerlaubnis und obliegt der Verantwortung der Tagespflegepersonen. Wir stellen sicher, dass das von uns zur Verfügung gestellte Fortbildungsangebot die Erfüllung der Verpflichtungen für Lübecker Tagespflegepersonen über das laufende Jahr ermöglicht.

(2) Hat eine registrierte Tagespflegeperson das Kontingent überschritten, werden die darüber hinausgehenden UE in Rechnung gestellt. Für diese UE erhält die Tagespflegeperson eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar ist.

  1. Durchführung

(1) Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozent:innen und Referent:innen, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.

(3) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referent:innen und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

(4) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

(5) Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

  1. Pflichten der Teilnehmenden

Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte. Alle unsere Veranstaltungsräume sind rauchfreie Zonen, das Rauchen ist dort nicht gestattet. Auch das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Veranstaltungen

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.

(2) Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

(3) Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

  1. Nutzungsrechte

(1) Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.

(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.

(3) Seminarunterlagen, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmenden ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

(4) Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.

(5) Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt.

(6) Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.

(7) Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.

  1. Stornierung durch den Auftraggeber/Teilnehmende

(1a) Fortbildungen: Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines/-r Ersatzteilnehmenden ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der/die Ersatzteilnehmer:in etwaige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte der/des Teilnehmenden haben Vorrang.

(1b) Berufsbegleitende Weiterbildungen / Kurse und Qualifizierungen in festen Gruppen: Bei Stornierungen, die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines/-r Ersatzteilnehmenden ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der/die Ersatzteilnehmer:in etwaige Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte der/des Teilnehmenden haben Vorrang.

(2) Eine Stornierung hat schriftlich (per E-mail an kindertagespflege@bql.gmbh oder per Brief) zu erfolgen. Dem/der Teilnehmer:in steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Sofern Sie Tagespflegeperson sind und wir keine fristgerechte Absage nach Absatz 1 erhalten haben, werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten (UE) auf die kostenlos zur Verfügung stehenden UE angerechnet. Das bedeutet, dass sich Ihr Budget an kostenlosen UE entsprechend reduziert. Selbstverständlich können Sie bei einem nicht fristgerechten Rücktritt eine Ersatzperson benennen. Liegt uns bis zum Kursbeginn die schriftliche Anmeldung der Ersatzperson vor, entstehen Ihnen keine Kosten. In anderen Fällen bleiben Sie verpflichtet, den Kurspreis zu zahlen. Handelt es sich bei der Ersatzperson um eine Tagespflegeperson, können wir dieser ihre kostenfreien UE anrechnen.

  1. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer:innen werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmenden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

 

  1. Zahlungsbedingungen/Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.

(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

(3) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.

(5) Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

  1. Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 12.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

 

  1. Höhere Gewalt

(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ Nebenabreden/Schriftform

(1) Erfüllungsort ist der dem/der Teilnehmenden schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lübeck.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

  1. Datenschutz

(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung. Unsere Datenschutzerklärung der DSGVO finden Sie unter https://bql.gmbh/datenschutzerklaerung/ .

(2) Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.

  1. Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Unsere Widerrufsbelehrung und ein entsprechendes Widerrufsformular finden Sie unter https://bql.gmbh/widerrufsbelehrung/

 

 

  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Stand: 08.08.2023